Liebe(r) Patientenbesitzer(in), wir möchten, dass du im Notfall gut vorbereitet bist und weisst was auf dich zukommt. Darum haben wir für dich einige wichtige Informationen rund um den Notdienst zusammengestellt:
In den definierten Notdienst-Zeiträumen kommt neben den höheren Behandlungs-kosten im Notdienst eine Notdienstgebühr von 59,50 € auf dich zu.
Alle tierärztlichen Leistungen im Notdienst werden i.d.R. mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abgerechnet. Dies gilt für jede Einzelposition im Rahmen der Behandlungen im Notdienst. Die Gebühren sind in der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) festgelegt. Im folgenden Abschnitt findest du Beispielrechnungen aus dem Notdienst
Die Notdienstzeit gilt täglich von 18 Uhr über Nacht bis 8 Uhr des Folgetages. Sowie Freitags ab 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr und die 24 Stunden jedes Kalenderfeiertages im jeweiligen Bundesland. Hat die Tierarztpraxis/-klinik regulär bis beispielsweise 19 Uhr Sprechstunde, gilt dies nicht als Notdienst, auch wenn du erst um 18:30 Uhr dein Tier behandeln lässt. Eine Notdienstgebühr darf in diesem Fall nicht erhoben werden.
Die Gebühren für die tierärztliche Behandlung sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (gültig ab 22. Nov. 2022) festgelegt. Die folgenden Beispielrechnungen zeigen die Unterschiede zwischen der Behandlung während einer Regelsprechstunde im Vergleich zur Behandlung während des Notdienstes auf.
Die genannten Kosten sind beispielhaft und geben lediglich einen Hinweise darauf, in welcher Höhe tierärztliche Leistungen für eine bestimmte Behandlung oder Operation abgerechnet werden können. Sie erheben keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit. Es können weitere tierärztliche Leistungen erforderlich sein, die die Kosten erheblich erhöhen können.
Wenn ein Tierarzt diese Leistung während der Regelsprechstunde beisp. mit dem 1,6 fachen Satz abrechnet, würde diese Leistung ca. 480 € kosten. Durch die Notdienstgebühr und den zwingend abzurechnenden 2 - 4 fachen Satz der Gebühren kommen die nebenstehenden Kosten beispielhaft im Notdienst zum tragen.
Wenn ein Tierarzt diese Leistung während der Regelsprechstunde beisp. mit dem 1,6 fachen Satz abrechnet würde diese Leistung ca. 970 € kosten. Durch die Notdienstgebühr und den zwingend abzurechnenden 2 - 4 fachen Satz der Gebühren kommen die nebenstehenden Kosten beispielhaft im Notdienst zum tragen.
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